Fahrradverleih – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des digitalen Fahrradverleihs an der Koberbachtalsperre

Versicherung

Die Fahrräder sind über uns nicht versichert. Anfallende Kosten für Reparaturen, die durch den Mieter verursacht wurden, trägt der Mieter. Sämtliche Kosten, wie z.B. Taxikosten, Stornierungskosten (Unterkunft) usw., werden von uns nicht ersetzt. Bei Defekten während der Mietzeit muss sich der Mieter selbst um die Reparatur kümmern. Kosten für Rückholung defekter Räder sind vom Mieter zu ersetzen.

Die Benutzung des gemieteten Fahrrades und dessen Zubehör

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrräder von max. 120 kg darf auf keinen Fall überschritten werden. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Unsere MTB`s dürfen nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden, da sie nicht entsprechend der StVZO ausgestattet sind. Unsere übrigen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Das Fahrrad darf nur vom Mieter oder vom Mieter benennbaren Person (bspw. Familienmitglied) gefahren werden. Unsere Räder dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken, für Fahrten ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Der Mieter versichert, dass er das Fahrrad nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Fahrrads haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen.

Reparatur und Unfall

Der Vermieter trägt die Kosten, wenn eine Reparatur notwendig ist, für die der Mieter nicht verantwortlich ist. Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter die Pflicht dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Das Fahrrad mit Zubehör ist bei einem Unfall nicht über uns versichert. Der Bericht über den Unfall muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und die eventuell vergeben polizeiliche Vorgangsnummer enthalten.

Haftung

Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrads und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

Fahrradrückgabe

Der Mieter hat das Fahrrad nach Beendigung der Nutzungszeit im digitalen Fahrradständer des Autokinos zurückzugeben.
Die berechnete Nutzungszeit beginnt mit dem Öffnen des digitalen Schlosses und endet mit dem Verriegeln des digitalen Schlosses.

Wir eine Nutzungszeit über den jeweiligen Kalendertag hinaus beabsichtigt, ist zwingend eine Mail mit den Angaben: Fahrradnummer und Name, Vorname, Geburtsdatum und Erreichbarkeit des Radmietersan die Mailadresse: iv@koberbachtalsperre.de zu senden.

Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 2 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Stornierungen und Stornogebühren

Stornierungskosten fallen nicht an:
Wie unter Punkt FAHRRADRÜCKGABE beschrieben, werden nur die tatsächlich genutzten Zeiten berechnet.

Abschließendes

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 05/2022